Länder, in denen wir tätig sind
Für die folgenden Länder haben wir den Ablauf der Überführung auf eigenen Seiten beschrieben. Für ein nicht aufgeführtes Land rufen Sie uns an; im ersten Gespräch klären wir, was möglich ist und wie der Ablauf aussieht.
Deutschland - Türkei: Überführung Verstorbener
Überführung Verstorbener von Deutschland in die Türkei und von der Türkei nach Deutschland: Sterbekasse, Konsulat, Übernahme am Flughafen, Koordination der Beisetzung.
Details Vereinigtes KönigreichVereinigtes Königreich - Türkei: Überführung Verstorbener
Überführung in der Türkei verstorbener britischer Staatsangehöriger in ihre Heimat und Überführung aus dem Vereinigten Königreich in die Türkei: Versicherung, Konsulat, Dokumente.
Details RusslandRussland - Türkei: Überführung Verstorbener
Überführung in der Türkei verstorbener russischer Staatsangehöriger nach Russland: 'Gruz 200', Konsulat, Dokumente, Fluggesellschaft.
Details IranIran - Türkei: Überführung Verstorbener
Überführung in der Türkei verstorbener iranischer Staatsangehöriger in den Iran und Überführung aus dem Iran in die Türkei: Konsulat, Dokumente, Land- und Luftweg.
Details IrakIrak - Türkei: Überführung Verstorbener
Überführung irakischer Staatsangehöriger, die während einer Behandlung oder eines Besuchs in der Türkei verstorben sind, nach Bagdad, Erbil und in andere Städte: Konsulat, Dokumente, Fluggesellschaft.
Details AserbaidschanAserbaidschan - Türkei: Überführung Verstorbener
Überführung in der Türkei verstorbener aserbaidschanischer Staatsangehöriger nach Baku und Überführung aus Aserbaidschan in die Türkei: Dokumente, Konsulat, Fluggesellschaft.
Details NiederlandeNiederlande - Türkei: Überführung Verstorbener
Überführung Verstorbener von den Niederlanden in die Türkei: Sterbekasse und Versicherung, Übernahme am Flughafen, Überführung innerhalb der Türkei und Beisetzung; Überführung von der Türkei in die Niederlande.
Details FrankreichFrankreich - Türkei: Überführung Verstorbener
Überführung Verstorbener von Frankreich in die Türkei: Sterbekasse, Konsulat, Übernahme am Flughafen, Überführung innerhalb der Türkei und Beisetzung; Überführung von der Türkei nach Frankreich.
Details BelgienBelgien - Türkei: Überführung Verstorbener
Überführung Verstorbener von Belgien in die Türkei: Sterbekasse, Konsulat, Übernahme am Flughafen, Überführung innerhalb der Türkei und Beisetzung; Überführung von der Türkei nach Belgien.
Details ÖsterreichÖsterreich - Türkei: Überführung Verstorbener
Überführung Verstorbener von Österreich in die Türkei: Sterbekasse, Konsulat, Übernahme am Flughafen, Überführung innerhalb der Türkei und Beisetzung; Überführung von der Türkei nach Österreich.
Details Saudi-ArabienSaudi-Arabien - Türkei: Überführung Verstorbener
Überführung in Saudi-Arabien verstorbener Angehöriger in die Türkei und Überführung von der Türkei nach Dschidda und Riad: Konsulat, Dokumente, Fluggesellschaft.
Details KasachstanKasachstan - Türkei: Überführung Verstorbener
Überführung nach Kasachstan: Überführung in der Türkei verstorbener kasachischer Staatsangehöriger nach Almaty und Astana; Konsulat, Dokumente, Fluggesellschaft.
Details UsbekistanUsbekistan - Türkei: Überführung Verstorbener
Überführung nach Usbekistan: Überführung in der Türkei verstorbener usbekischer Staatsangehöriger nach Taschkent und in andere Städte; Konsulat, Dokumente, Fluggesellschaft.
Details TurkmenistanTurkmenistan - Türkei: Überführung Verstorbener
Überführung nach Turkmenistan: Überführung in der Türkei verstorbener turkmenischer Staatsangehöriger nach Aschgabat; Konsulat, Dokumente, Fluggesellschaft, Kommunikation auf Russisch.
Details SyrienSyrien - Türkei: Überführung Verstorbener
Überführung nach Syrien: Überführung in der Türkei verstorbener Syrer nach Syrien, Landweg und Grenzformalitäten, Dokumente, Kommunikation auf Arabisch.
Details LibyenLibyen - Türkei: Überführung Verstorbener
Überführung nach Libyen: Überführung libyscher Staatsangehöriger, die während einer Behandlung in der Türkei verstorben sind, nach Tripolis, Bengasi und Misrata; Konsulat, Dokumente.
DetailsNicht aufgeführt?
Rufen Sie uns an; im ersten Gespräch klären wir, was möglich ist.
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